• Dorfansicht.jpg
  • Dorfansicht Ostseite.jpg
  • Dorfansicht Westansicht 2.jpg
  • Dorfansicht Westseite 2.jpg
  • Dorfbrunnen.jpg
  • Gästeinfo 015.jpg
  • Gästeinfo 018.jpg
  • Gästeinfo 019.jpg
  • Gästeinfo 024.jpg
  • Gästeinfo 026.jpg
  • kirschroth im winter.jpg
  • SIMG0028.jpg
  • SIMG0039.jpg

Diese Informationen sind veraltet, Anfragen bitte an die Gemeindeverwaltung!

 

1. Gebühren für die Nutzung des Kühl- und Zerlegeraumes im Dorfgemeinschaftshaus Kirschroth

 

Auszug aus Benutzungsordnung Gemeindehaus

(Die Nutzungsordnung Gemeindesaal Kirschroth ist am 17.02.2005 in Kraft getreten, überarbeitet und angepasst mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.11.2014!)

 

Anlage C

  Gebühr Kühlraum Gebühr Zerlegeraum Zerlegen und Wurst
Für 1 Schwein 5,- € 8,- € 18,-€
Für 1 Rind 15,- € 10,- € 28,- €

 

 

 

 

 

Die Nutzung des Kühlraumes ist zeitlich begrenzt.

Die angegebenen Preise gelten bei

  • Schweinen bis 7 Tage
  • Rindern bis 14 Tage.

Jeder weitere angefangene Tag kostet 2,- €

Für auswärtige Benutzer ist ein Zuschlag von 50% zu erheben.

Reinigungs- und Desinfektionspflicht


Gemäß Schreiben der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, vom 11.03.2003, weisen wir darauf hin, dass der Kühl- und Zerlegeraum vor und nach jeder Nutzung zu reinigen und desinfizieren ist.

Der Schlüssel für den Kühlraum befindet sich bei Frau Ruth Schlarb und kann dort abgeholt werden.

 

2. weitere Leihgebühren

Küchengeräte und Inventar  
1 Tisch + 4 Stühle (alt) 1,- €
Bierzeltgarnitur 2,- €
Kaffemaschine ohne Filter 5,- €
Geschirr mit Besteck pro angefangene 50 5,- €
Gläser pro Kasten 1,- €
Lichterkette 3,- €
Friteuse 5,- €
Weinstand 20,- €


Grundsätzlich wird nur an Einwohner von Kirschroth verliehen.

Reparaturen sind vom Verursacher zu übernehmen.

Die Ausleihe erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten.

Die Leihgebühren sind zweckgebunden. Sie dienen der Wiederbeschaffung und Reparatur der Gegenstände.